Länderinformationen - Italien

  • Allgemein

    Cinque Terre
    Cinque Terre // Quelle: Stephanie Costa

     

    Italien - auch bekannt als Italia - ist eine - zum größten Teil auf einer vom Mittelmeer umschlossenen - Halbinsel. Rom ist Italiens Hauptstadt.

     

    Die Mittelmeer-Inseln Sizilien, Sardinien und Elba gehören auch zu Italien. Bekannte Städte mit interessanten Sehenswürdigkeiten in Italien sind z.B. Mailand, Venedig, Rom, Florenz, Siena, oder Verona.

    Italien ist bekannt für seine Küche, Designerartikel, Bekleidungsindustrie, Kunst, Fussball, Architektur, Autos, Musik und Touristische Ziele.

     

    Das heutigen Italien war früher in der Antike der Kern des Römischen Reiches. Rom war von diesem Imperium die Hauptstadt.

    Italien ist mit seinen schönen abwechslungsreichen Landschaften in der Toskana oder im Piemont , kulturelle Städte - z.B. Venedig, Florenz oder Rom -, italienische Küche und die vielen Strände für viele Deutsche das Urlaubsland Nummer eins.

     

    Italien ist für Camper ein sehr beliebtes Urlaubsziel. Schöne Campingplätze in Italien finden Sie in jeder Region. Ob Sie nun auf einem Campingplatz bei Venedig übernachten möchten oder Ihren Campingurlaub am Gardasee verbringen möchten, Sie werden einen schönen Campingplatz finden.

    Einreise

    Einreisebestimmungen

    Personen
    Personalausweis oder Reisepass. Für Kinder unter 16 J. Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines der Eltern.


    Kraftfahrzeug
    Führerschein, Fahrzeugschein.
    Das mitführen der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen,

    da diese als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem

    Unfall die Abwicklung erleichtert.


    Reisegepäck/Gebrauchsgüter
    Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch ist unbeschränkt.


    Lebens- und Genussmittel

    - 200 Zigarren
    - 400 Zigarillos
    - 800 Zigaretten
    - 1kg Rauchtabak
    - 10 Liter Spirituosen
    - 20 L andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt
    - 90 Liter Wein

    - 110 Liter Bier

    Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaftmachen, dass Sie die Waren wirklich nur für Ihren privaten Zweck gekauft haben.


    Impfungen
    Empfehlenswert ist die Überprüfung des allgemeinen Impfschutzes - Diphtherie, Polio, Tetanus.

    Besondere Impfhinweise: FSME - folgende Verbreitungsgebiete sind bekannt; Die Region um Trient, Toskana (Florenz), Venetien (Belluno) und dem Piemont (nordwestlich des Lago Maggiore).


    Hinweise: Sorgen Sie auf jeden Fall für einen passenden Auslandskrankenschutz sowie für eine Krankenrückholversicherung!

    Weitere Informationen und Tipps finden Sie auch auf der Webseite der Italienischen Zentrale für Tourismus ENIT

    Telefonieren
    Die Vorwahlen (beginnend mit "0") innerhalb Italiens sind fester Bestandteil der Telefonnummern.

    Die meisten Telefonzellen funktionieren mit einer Telefonkarte (carta telefonica) . Telefonkarten sind bei Bars, Tabakgeschäften, Postämter und Zeitungskiosken erhätlich.


    Zahlungsmittel

    Währung: Euro

    Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 / 15.00-16.00 Uhr.
    Kreditkarten: z.B. VISA oder Mastercard


    Quittungen
    Für sämtliche Dienstleistungen muss man sich eine Quittung auf dem die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, geben lassen. Diese sollte man aufbewahren um sie bei Kontrollen der Steuerbehörde vorweisen zu können.


    Rauchen
    Rauchen ist in allen öffentlichen Räumen untersagt. Restaurants, Bars, Diskotheken etc, die keine gesonderten Raucherzimmer eingerichtet haben sind von diesem Gesetz auch betroffen. Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 250 Euro bestraft.


    Netzspannung
    Die Netzspannung ist 125 oder 220 Volt Wechselstrom. Deutsche Stecker passen leider nicht in alle Steckdosen. Es empfiehlt sich die Mitnahme eines Zwischensteckers, welche Sie z.B. in den ADAC-Geschäftsstellen kaufen können.

    Haustiere

    Haustiere

    Bestimmungen über die Mitnahme von Hunden und Katzen nach Italien

    Neuer EU-Heimtierpass für Vierbeiner
    Ab dem 3. Juli 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Bestimmungen für das Reisen mit Haustieren. Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen, muss dann ein neuer, einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt werden.

    In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer, die gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt. Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten als einzige Impfung für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.

    Erforderlich ist außerdem, dass Hunde, Katzen und Frettchen mit einem Mikrochip oder durch Tätowierung (nur noch übergangsweise bis zum Jahr 2011) gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungsnummer muss ebenfalls im Ausweis eingetragen werden.

    Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedsstaaten der EU.

    Ermächtigung für Tierärzte
    Die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 sieht vor, dass die neuen Heimtierausweise nur von Tierärzten/-innen ausgestellt werden dürfen, die hierzu behördlich legitimiert worden sind.

    Mit der behördlichen Legitimation für das Ausstellen der Heimtierausweise übernimmt der Tierarzt zugleich die volle Verantwortung für das ordnungsgemäße Ausfüllen des neuen Dokumentes.

    Sonstiges
    Maulkorb und Leine sind mitzuführen (für Hunde)

    Für andere Heimtiere, etwa Nager, Hauskaninchen oder Vögel (ausgenommen Geflügel) sind keine Bescheinigungen erforderlich.

    Es dürfen allerdings maximal 5 Tiere pro Person mitgeführt werden.
    Im Ausweis, der vom Tierarzt ausgestellt wird, sollten Tollwutimpfungen und andere Impfungen attestiert sowie weitere Angaben zum Gesundheitszustand der Tiere gemacht werden. Ziel ist ein vollstöndiger Überblick über den Gesundheitszustand des betreffenden Tieres.

    Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung reisen.

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    Transportbestimmungen

    AUTO
    Die Strassenverkehrsordnung schreibt vor, dass Hunde und Katzen auf dem Rücksitz reisen dürfen, wenn dies kein Hindernis bzw. Gefahr für das Fahren darstellt. Wenn mehrere Tiere gleichzeitig mit dem Auto befördert werden, empfiehlt sich der mit einer stabilen Trennwand versehene hintere Fahrzeugraum. Die Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Vorschrift liegt zwischen 50 und 200 Euro.

    BAHN
    Die Tiere dürfen mit ihren Besitzern kostenlos reisen, wenn sie in Käfigen oder ähnlichen Behältnissen mit einer Abmessung von 70x50x30 cm untergebracht sind. In Zügen ist der Hund an der Leine zu führen zudem muss ein Maulkorb angelegt werden. Für Blindenhunde gelten andere Vorschriften.

    FLUGZEUG
    Im Flugzeugraum dürfen nur Tiere reisen, die ein Gewicht von max. 8-10 kg aufweisen und in entsprechenden Käfigen untergebracht sind. Eine Flugkarte für nationale Flüge kostet ca. 20 Euro. Grosse Hunde reisen im luftverdichteten Laderaum.

    SCHIFF
    Viele Schifffahrtsgesellschaften gestatten es, Tiere in die Kabine mitzunehmen. Andere dagegen verfügen über eigene Hunderäume. Hier können die Tierbesitzer ihre Tiere besuchen. Auf den Fähren der Italien. Staatsbahnen, die Sizilien und Sardinien mit der Halbinsel verbinden, wird pro Tier eine um 40% reduzierte Fahrkarte verlangt.

    Temperaturen

    Temperatur


    Die wichtigste Städte / Regionen Italiens.


    Verkehr

    Verkehr

    Notrufnummern:

    - 112          Carabinieri

    - 113          Verkehrspolizei / Polizia stradale
    - 115          Feuerwehr / Vigili del fuoco
    - 116          Pannenhilfe / ACI

    - 118          Rettung / Pronto soccorso

    - 1530        See-Notrettung / Soccorso in mare



    Tempolimits (km/h)

     

    Geschwindigkeiten innerorts ausserorts Schnellstrasse Autobahn
    Pkw 50 90 110 130
    Gespanne 50 70 70 80
    Wohnmobile < 3,5t 50 90 110 130
    Wohnmobile > 3,5t 50 80 80 100
    Lkw > 3,5t 50 80 80 100
    Lkw > 12t 50 70 80 80
    Omnibusse 50 80 80 100


    Auf dreispurigen Autobahnen gemäß Beschilderung

    Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten.

    Achtung: Angaben sind ohne Gewähr.

     

     

     

     

     

Quelle: Einreisebestimmungen, Haustiere und Verkehr -> Italienische Zentrale für Tourismus ENIT

Extracamp Urlaubsziele

Unterkünfte auf Campingplätzen:
Tel. 0711 722 62 87 (Mo-Fr 09:00 - 18:00 Uhr)